<!--[-->Anlagenelektrik‑Ausbildungsordnung 2004<!--]-->
Anlagenelektrik‑Ausbildungsordnung 2004
Verordnung vom 16.06.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Ausbildung im Lehrberuf Anlagenelektrik: vierjährige Lehrzeit, detaillierte Kompetenzanforderungen und Prüfungsmodalitäten inklusive Zwischen‑ und Abschlussprüfung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Ausbildung im Lehrberuf Anlagenelektrik: vierjährige Lehrzeit, detaillierte Kompetenzanforderungen und Prüfungsmodalitäten inklusive Zwischen‑ und Abschlussprüfung.

Schwerpunkte

  • Die Ausbildung im Lehrberuf Anlagenelektrik wird mit einer vierjährigen Lehrzeit festgelegt.
  • Der Lehrling soll nach Abschluss der Lehre zahlreiche technische Tätigkeiten selbstständig ausführen können, darunter das Lesen technischer Unterlagen, das Planen von Arbeitsabläufen, die Anwendung von Messgeräten und das Programmieren von Steuerungen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bartenstein Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.