<!--[-->Verpackungstechnik‑Ausbildungsordnung (2004) – Regelung der dreijährigen Berufsausbildung<!--]-->
Verpackungstechnik‑Ausbildungsordnung (2004) – Regelung der dreijährigen Berufsausbildung
Verordnung vom 16.06.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den neuen Lehrberuf "Verpackungstechnik" mit einer dreijährigen Ausbildung ein, legt Ausbildungsinhalte und Prüfungsmodalitäten fest und tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den neuen Lehrberuf "Verpackungstechnik" mit einer dreijährigen Ausbildung ein, legt Ausbildungsinhalte und Prüfungsmodalitäten fest und tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf "Verpackungstechnik" wird eingeführt, der eine dreijährige Ausbildung vorsieht und in den Verträgen geschlechtsspezifisch als "Verpackungstechniker" bzw. "Verpackungstechnikerin" bezeichnet wird.
  • Die Ausbildung soll die Lernenden befähigen, sämtliche Tätigkeiten in der Verpackungsindustrie fachgerecht auszuführen – von der Arbeitsplatzorganisation über das Lesen technischer Unterlagen bis hin zu Maschinenbedienung, Qualitäts‑ und Umweltstandards.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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