Verordnung zu den Lehrabschlussprüfungen in kaufmännisch‑administrativen Berufen
Verordnung vom 16.06.2004Zusammenfassung
Die Verordnung regelt einheitlich die Lehrabschlussprüfungen für 20 kaufmännisch‑administrative Ausbildungsberufe, teilt die Prüfung in praktische und theoretische Teile und legt für jedes Berufsfeld spezifische Prüfungsinhalte fest.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt einheitlich die Lehrabschlussprüfungen für 20 kaufmännisch‑administrative Ausbildungsberufe, teilt die Prüfung in praktische und theoretische Teile und legt für jedes Berufsfeld spezifische Prüfungsinhalte fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche 20 kaufmännisch‑administrativen Lehrberufe von der Prüfungsregelung erfasst werden.
- Sie bestimmt, dass die Abschlussprüfung aus einem praktischen und einem theoretischen Teil besteht.
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