Verordnung zu den Lehrabschlussprüfungen in kaufmännisch‑administrativen Berufen Verordnung vom 6/16/2004
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/16/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt einheitlich die Lehrabschlussprüfungen für 20 kaufmännisch‑administrative Ausbildungsberufe, teilt die Prüfung in praktische und theoretische Teile und legt für jedes Berufsfeld spezifische Prüfungsinhalte fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche 20 kaufmännisch‑administrativen Lehrberufe von der Prüfungsregelung erfasst werden.
- Sie bestimmt, dass die Abschlussprüfung aus einem praktischen und einem theoretischen Teil besteht.
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