<!--[-->Ferienreiseverordnung 2004 – Lkw‑Fahrverbot auf Hauptverkehrsstraßen im Sommer<!--]-->
Ferienreiseverordnung 2004 – Lkw‑Fahrverbot auf Hauptverkehrsstraßen im Sommer Verordnung vom 6/16/2004
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/16/2004XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Ferienreiseverordnung 2004 legt ein zeitlich befristetes Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen während der Sommerferien fest. Das Verbot gilt an definierten Tagen und Uhrzeiten, wobei Ausnahmen für lebenswichtige Güter, Notdienste und bestimmte kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre bestehen.

Schwerpunkte

  • Ein generelles Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t und Lkw‑Anhänger‑Kombinationen über 7,5 t wird auf den genannten Straßen während der Ferienzeit eingeführt.
  • Das Verbot gilt an den Autobahnen A1, A2, A4, A7, A8, A9, A10, A11, A12, A13, A21, A25 sowie der Schnellstraße S33.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gorbach Hubert

Gorbach Hubert




somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.