Ferienreiseverordnung 2004 – Lkw‑Fahrverbot auf Hauptverkehrsstraßen im Sommer Verordnung vom 6/16/2004
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/16/2004XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Ferienreiseverordnung 2004 legt ein zeitlich befristetes Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen während der Sommerferien fest. Das Verbot gilt an definierten Tagen und Uhrzeiten, wobei Ausnahmen für lebenswichtige Güter, Notdienste und bestimmte kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre bestehen.Schwerpunkte
- Ein generelles Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t und Lkw‑Anhänger‑Kombinationen über 7,5 t wird auf den genannten Straßen während der Ferienzeit eingeführt.
- Das Verbot gilt an den Autobahnen A1, A2, A4, A7, A8, A9, A10, A11, A12, A13, A21, A25 sowie der Schnellstraße S33.
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