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Ferienreiseverordnung 2004 – Lkw‑Fahrverbot auf Hauptverkehrsstraßen im Sommer
Verordnung vom 16.06.2004

Zusammenfassung

Die Ferienreiseverordnung 2004 legt ein zeitlich befristetes Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen während der Sommerferien fest. Das Verbot gilt an definierten Tagen und Uhrzeiten, wobei Ausnahmen für lebenswichtige Güter, Notdienste und bestimmte kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre bestehen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/16/2004XXII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Ferienreiseverordnung 2004 legt ein zeitlich befristetes Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen während der Sommerferien fest. Das Verbot gilt an definierten Tagen und Uhrzeiten, wobei Ausnahmen für lebenswichtige Güter, Notdienste und bestimmte kombinierte Schiene‑Straße‑Verkehre bestehen.

Schwerpunkte

  • Ein generelles Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t und Lkw‑Anhänger‑Kombinationen über 7,5 t wird auf den genannten Straßen während der Ferienzeit eingeführt.
  • Das Verbot gilt an den Autobahnen A1, A2, A4, A7, A8, A9, A10, A11, A12, A13, A21, A25 sowie der Schnellstraße S33.
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