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Verleihung von akademischen Titeln und MA‑Grad für feministische Lehrgänge in Wien
Verordnung vom 16.06.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 erlaubt der Volkshochschule Ottakring, die Lehrgänge „Feministisches Grundstudium“ und „Internationale Genderforschung und feministische Politik“ als universitäre Kurse zu bezeichnen, verleiht den Absolvent*innen spezifische akademische Titel und den Master‑Abschluss MA. Inkrafttreten war der 1. Juli 2004, außer Kraft 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/16/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 erlaubt der Volkshochschule Ottakring, die Lehrgänge „Feministisches Grundstudium“ und „Internationale Genderforschung und feministische Politik“ als universitäre Kurse zu bezeichnen, verleiht den Absolvent*innen spezifische akademische Titel und den Master‑Abschluss MA. Inkrafttreten war der 1. Juli 2004, außer Kraft 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Volkshochschule Ottakring darf den Lehrgang „Feministisches Grundstudium“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Absolventinnen des Grundstudiums erhalten die Bezeichnung „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“, Absolventen den Titel „Akademischer Referent für politische Bildung und Politik“.
Dokumente (PDFs)
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