Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Katholischen Sozialakademie, ihren Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und den Absolvent*innen spezielle Titel zu verleihen. Gültig vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/16/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Katholischen Sozialakademie, ihren Lehrgang als universitären Lehrgang zu bezeichnen und den Absolvent*innen spezielle Titel zu verleihen. Gültig vom 1. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Katholische Sozialakademie darf den Lehrgang „Wirtschaft‑Politik‑Zivilgesellschaft. Entwicklungsraum sozialer Verantwortung“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Der/die wissenschaftliche Leiter*in kann den Absolvent*innen die Titel „Akademische Entwicklerin sozialer Verantwortung“ bzw. „Akademischer Entwickler sozialer Verantwortung“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
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