<!--[-->Verordnung zu anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (2004)<!--]-->
Verordnung zu anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (2004)
Verordnung vom 18.06.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 legt fest, welche übertragbaren Krankheiten in Österreich meldepflichtig sind und hebt die frühere Regelung von 2001/2003 auf.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/18/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 legt fest, welche übertragbaren Krankheiten in Österreich meldepflichtig sind und hebt die frühere Regelung von 2001/2003 auf.

Schwerpunkte

  • Meldepflichtige Krankheiten umfassen Masern, Legionärskrankheit, hämorrhagisches Fieber, subakute spongiforme Enzephalopathie, SARS, Hund‑ und Fuchsbandwurm, Mycobacterium bovis‑Tuberkulose sowie Listeriose.
  • Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die frühere Verordnung für anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten aus dem Jahr 2001/2003 aufgehoben.
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Rauch-Kallat Maria

ÖVP


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