Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 legt fest, welche übertragbaren Krankheiten in Österreich meldepflichtig sind und hebt die frühere Regelung von 2001/2003 auf.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen6/18/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 legt fest, welche übertragbaren Krankheiten in Österreich meldepflichtig sind und hebt die frühere Regelung von 2001/2003 auf.Schwerpunkte
- Meldepflichtige Krankheiten umfassen Masern, Legionärskrankheit, hämorrhagisches Fieber, subakute spongiforme Enzephalopathie, SARS, Hund‑ und Fuchsbandwurm, Mycobacterium bovis‑Tuberkulose sowie Listeriose.
- Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die frühere Verordnung für anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten aus dem Jahr 2001/2003 aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.