Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/22/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Lehr‑ und Unterrichtsveranstaltungen im Bildungsministerium in sechs Lehrverpflichtungsgruppen eingeteilt werden. Sie gilt seit dem 1. September 2004 und ersetzt die frühere Regelung von 1990.Schwerpunkte
- Die Verordnung teilt Lehr‑ und Unterrichtsveranstaltungen in sechs Lehrverpflichtungsgruppen (I‑VI) ein, die je nach Fachart und Praxisanteil unterschiedlich zugeordnet werden.
- Für Pädagogische und Religionspädagogische Akademien werden drei Ziffern definiert, die Lehrveranstaltungen mit LPA‑Verwendungsgruppe, fachwissenschaftliche/ fachdidaktische Veranstaltungen und praxisorientierte Kurse unterscheiden.
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