<!--[-->Einführung des MSc‑Grades für Pharmazeutische Medizin an der Donau‑Universität Krems<!--]-->
Einführung des MSc‑Grades für Pharmazeutische Medizin an der Donau‑Universität Krems Verordnung vom 6/22/2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/22/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau‑Universität Krems, den Absolvent*innen des Lehrgangs „Pharmazeutische Medizin“ den akademischen Grad Master of Science (MSc) zu verleihen. Der Titel wird ab dem 1. Juli 2004 verwendet.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems darf den Absolvent*innen des Lehrgangs „Pharmazeutische Medizin“ den akademischen Grad Master of Science (MSc) verleihen.
  • Der akademische Grad wird mit der Abkürzung MSc geführt und ist damit klar von anderen Abschlüssen unterscheidbar.
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