Einführung des MSc‑Grades für Pharmazeutische Medizin an der Donau‑Universität Krems
Verordnung vom 22.06.2004Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau‑Universität Krems, den Absolvent*innen des Lehrgangs „Pharmazeutische Medizin“ den akademischen Grad Master of Science (MSc) zu verleihen. Der Titel wird ab dem 1. Juli 2004 verwendet.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur6/22/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Vorsitzenden des Kollegiums der Donau‑Universität Krems, den Absolvent*innen des Lehrgangs „Pharmazeutische Medizin“ den akademischen Grad Master of Science (MSc) zu verleihen. Der Titel wird ab dem 1. Juli 2004 verwendet.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende des Kollegiums der Donau‑Universität Krems darf den Absolvent*innen des Lehrgangs „Pharmazeutische Medizin“ den akademischen Grad Master of Science (MSc) verleihen.
- Der akademische Grad wird mit der Abkürzung MSc geführt und ist damit klar von anderen Abschlüssen unterscheidbar.
Dokumente (PDFs)
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