<!--[-->Verleihung des Titels „Fachhochschule“ an die Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH<!--]-->
Verleihung des Titels „Fachhochschule“ an die Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH
Verordnung vom 19.01.2004

Zusammenfassung

Die Bundesministerin verleiht der Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH den Titel „Fachhochschule“ und verpflichtet die Einrichtung, bei Wegfall bestimmter Voraussetzungen sofort zu melden.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/19/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Bundesministerin verleiht der Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH den Titel „Fachhochschule“ und verpflichtet die Einrichtung, bei Wegfall bestimmter Voraussetzungen sofort zu melden.

Schwerpunkte

  • Die Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH erhält die offizielle Bezeichnung „Fachhochschule“.
  • Verliert die Gesellschaft eine der in § 15 Abs. 2 FHStG genannten Voraussetzungen, muss sie dies unverzüglich der Bundesministerin melden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gehrer Elisabeth © Parlamentsdirektion

Gehrer Elisabeth

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.