Verleihung des Titels „Fachhochschule“ an die Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH
Verordnung vom 19.01.2004Zusammenfassung
Die Bundesministerin verleiht der Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH den Titel „Fachhochschule“ und verpflichtet die Einrichtung, bei Wegfall bestimmter Voraussetzungen sofort zu melden.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/19/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Bundesministerin verleiht der Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH den Titel „Fachhochschule“ und verpflichtet die Einrichtung, bei Wegfall bestimmter Voraussetzungen sofort zu melden.Schwerpunkte
- Die Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH erhält die offizielle Bezeichnung „Fachhochschule“.
- Verliert die Gesellschaft eine der in § 15 Abs. 2 FHStG genannten Voraussetzungen, muss sie dies unverzüglich der Bundesministerin melden.
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