Verleihung des Titels „Fachhochschule“ an die Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH Verordnung vom 1/19/2004
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/19/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Bundesministerin verleiht der Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH den Titel „Fachhochschule“ und verpflichtet die Einrichtung, bei Wegfall bestimmter Voraussetzungen sofort zu melden.Schwerpunkte
- Die Gesellschaft zur Durchführung von Fachhochschul‑Studiengängen Sankt Pölten mbH erhält die offizielle Bezeichnung „Fachhochschule“.
- Verliert die Gesellschaft eine der in § 15 Abs. 2 FHStG genannten Voraussetzungen, muss sie dies unverzüglich der Bundesministerin melden.
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