Zusammenfassung
Die Verordnung 260/2004 ändert die Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates: Fristen werden verkürzt, neue Konflikt‑ und Geheimhaltungspflichten eingeführt, elektronische Beschlussfassung erlaubt und die Struktur, Aufgaben, Besetzung sowie Vergütung von Menschenrechtskommissionen festgelegt.Bundesministerium für Inneres6/24/2004XXII
Menschenrechte
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung 260/2004 ändert die Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates: Fristen werden verkürzt, neue Konflikt‑ und Geheimhaltungspflichten eingeführt, elektronische Beschlussfassung erlaubt und die Struktur, Aufgaben, Besetzung sowie Vergütung von Menschenrechtskommissionen festgelegt.Schwerpunkte
- Die Frist von zwei Wochen wird in allen betroffenen Vorgängen auf zehn Tage verkürzt.
- Ein neuer Absatz legt fest, dass Mitglieder des Beirates bei bestimmten Interessenkonflikten von Abstimmungen und Funktionsausübung ausgeschlossen werden müssen.
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