<!--[-->Änderung der Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates (2004)<!--]-->
Änderung der Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates (2004)
Verordnung vom 24.06.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 260/2004 ändert die Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates: Fristen werden verkürzt, neue Konflikt‑ und Geheimhaltungspflichten eingeführt, elektronische Beschlussfassung erlaubt und die Struktur, Aufgaben, Besetzung sowie Vergütung von Menschenrechtskommissionen festgelegt.
Bundesministerium für Inneres6/24/2004XXII
Menschenrechte
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung 260/2004 ändert die Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates: Fristen werden verkürzt, neue Konflikt‑ und Geheimhaltungspflichten eingeführt, elektronische Beschlussfassung erlaubt und die Struktur, Aufgaben, Besetzung sowie Vergütung von Menschenrechtskommissionen festgelegt.

Schwerpunkte

  • Die Frist von zwei Wochen wird in allen betroffenen Vorgängen auf zehn Tage verkürzt.
  • Ein neuer Absatz legt fest, dass Mitglieder des Beirates bei bestimmten Interessenkonflikten von Abstimmungen und Funktionsausübung ausgeschlossen werden müssen.
Dokumente (PDFs)
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Strasser Ernst, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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