Verordnung über den Straßenverlauf der A14 Rheintal‑Autobahn in Vorarlberg
Verordnung vom 28.06.2004Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den genauen Verlauf der A14 Rheintal‑Autobahn in Vorarlberg, listet alle Anschlussstellen und Knotenpunkte auf und beruft sich dabei auf § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes. Sie trat am 28. Juni 2004 in Kraft.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/28/2004XXII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den genauen Verlauf der A14 Rheintal‑Autobahn in Vorarlberg, listet alle Anschlussstellen und Knotenpunkte auf und beruft sich dabei auf § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes. Sie trat am 28. Juni 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 als rechtliche Grundlage für die Festlegung des Autobahnverlaufs.
- Der festgelegte Streckenverlauf umfasst zahlreiche Anschlussstellen, zum Beispiel Hörbranz‑Lochau (L 1), Bregenz (Knoten), Wolfurt‑Lauterach (L 41) und weitere bis zur Anschlussstelle Montafon.
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