Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/28/2004XXII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den genauen Verlauf der A14 Rheintal‑Autobahn in Vorarlberg, listet alle Anschlussstellen und Knotenpunkte auf und beruft sich dabei auf § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes. Sie trat am 28. Juni 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 als rechtliche Grundlage für die Festlegung des Autobahnverlaufs.
- Der festgelegte Streckenverlauf umfasst zahlreiche Anschlussstellen, zum Beispiel Hörbranz‑Lochau (L 1), Bregenz (Knoten), Wolfurt‑Lauterach (L 41) und weitere bis zur Anschlussstelle Montafon.
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