Messkonzept zur Überwachung der Luftqualität nach dem Immissionsschutzgesetz‑Luft
Verordnung vom 28.06.2004Zusammenfassung
Die Verordnung definiert ein flächendeckendes Messkonzept zum Schutz von Gesundheit und Umwelt, legt Messstellen, Methoden und Berichtspflichten für zahlreiche Luftschadstoffe fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/28/2004XXII
Umwelt
Energie
Gesundheit
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert ein flächendeckendes Messkonzept zum Schutz von Gesundheit und Umwelt, legt Messstellen, Methoden und Berichtspflichten für zahlreiche Luftschadstoffe fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung teilt das Bundesgebiet in Untersuchungsgebiete ein und definiert drei Ballungsräume (Wien, Graz, Linz), die gesondert behandelt werden.
- Gemeinden werden nach Einwohnerzahl in fünf Kategorien (K1‑K5) eingeteilt, um die erforderliche Zahl und Verteilung von Messstellen zu bestimmen.
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