Schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen für Inn, Salzach und Saalach (2004)
Verordnung vom 30.06.2004Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 regelt Fahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Durchfahrtshöhen auf den Flüssen Inn, Salzach und Saalach. Sie verbietet das Befahren bestimmter Abschnitte für motorisierte Schwimmkörper und Zweitakt‑Motorfahrzeuge, legt Ausnahmen fest und setzt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/30/2004XXII
Wasser
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 regelt Fahrverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Durchfahrtshöhen auf den Flüssen Inn, Salzach und Saalach. Sie verbietet das Befahren bestimmter Abschnitte für motorisierte Schwimmkörper und Zweitakt‑Motorfahrzeuge, legt Ausnahmen fest und setzt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.Schwerpunkte
- Ein generelles Fahrverbot gilt für Schwimmkörper und Motorfahrzeuge auf definierten Abschnitten des Inns (km 26,5‑68,0) und der Salzach (km 0‑4).
- Auf den in § 3 genannten Flussabschnitten ist das Befahren mit motorisierten Schwimmkörpern (z. B. Jet‑Skis) und mit Zweitakt‑Motorfahrzeugen verboten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.