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Nutzung von Stilllegungsflächen für Viehfutter und Holzlagerung 2004/05
Verordnung vom 30.06.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt, dass Stilllegungsflächen, die im Vorjahr von Trockenheit betroffen waren, im Wirtschaftsjahr 2004/2005 als Viehfutter und zur Holzlagerung genutzt werden dürfen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/30/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt, dass Stilllegungsflächen, die im Vorjahr von Trockenheit betroffen waren, im Wirtschaftsjahr 2004/2005 als Viehfutter und zur Holzlagerung genutzt werden dürfen.

Schwerpunkte

  • Die Flächen, die im Vorjahr wegen Trockenheit beschädigt wurden, dürfen im Wirtschaftsjahr 2004/2005 als Viehfutter genutzt werden.
  • Die gleichen Stilllegungsflächen dürfen im selben Wirtschaftsjahr zur Holzlagerung verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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