Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/5/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 270/2004 erweitert das Fachangebot der Matura, führt Informatik als Wahlpflichtfach ein und legt neue Mindeststunden für Fremdsprachen und weitere Fächer fest. Sie strukturiert die Prüfungsgegenstände in vier Gruppen und präzisiert die mündliche Schwerpunktprüfung. Die meisten Änderungen gelten ab dem 5. Juli 2004, ein Teil tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neuer Wahlpflichtgegenstand "Informatik" wird eingeführt, sodass Schülerinnen und Schüler diesen als Teil ihrer Oberstufenwahl belegen können.
- Fremdsprachen werden als Pflicht‑ oder Wahlpflichtgegenstand definiert; sie müssen in der Oberstufe mindestens zehn Wochenstunden umfassen.
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