Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 aktualisiert die Regelungen zu militärischen Dienstgraden: Sie korrigiert die Zitierung in der Promulgationsklausel, führt den Dienstgrad „Brigadier“ für bestimmte Führungspositionen ein und legt das Inkrafttreten auf den 1. August 2004 fest.Bundesministerium für Landesverteidigung7/6/2004XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 aktualisiert die Regelungen zu militärischen Dienstgraden: Sie korrigiert die Zitierung in der Promulgationsklausel, führt den Dienstgrad „Brigadier“ für bestimmte Führungspositionen ein und legt das Inkrafttreten auf den 1. August 2004 fest.Schwerpunkte
- Die Zitierung in der Promulgationsklausel wird von "BGBl. I Nr. 119/2002" auf "BGBl. I Nr. 130/2003" geändert, um die aktuelle Rechtsgrundlage zu berücksichtigen.
- Der neue Dienstgrad „Brigadier“ wird für sieben festgelegte Leitungspositionen im Bundesministerium für Landesverteidigung eingeführt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.