Bundesministerium für Landesverteidigung7/6/2004XXII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 aktualisiert die Regelungen zu militärischen Dienstgraden: Sie korrigiert die Zitierung in der Promulgationsklausel, führt den Dienstgrad „Brigadier“ für bestimmte Führungspositionen ein und legt das Inkrafttreten auf den 1. August 2004 fest.Schwerpunkte
- Die Zitierung in der Promulgationsklausel wird von "BGBl. I Nr. 119/2002" auf "BGBl. I Nr. 130/2003" geändert, um die aktuelle Rechtsgrundlage zu berücksichtigen.
- Der neue Dienstgrad „Brigadier“ wird für sieben festgelegte Leitungspositionen im Bundesministerium für Landesverteidigung eingeführt.
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