<!--[-->Änderung der Verordnung über das Führen militärischer Dienstgrade (2004)<!--]-->
Änderung der Verordnung über das Führen militärischer Dienstgrade (2004)
Verordnung vom 06.07.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 aktualisiert die Regelungen zu militärischen Dienstgraden: Sie korrigiert die Zitierung in der Promulgationsklausel, führt den Dienstgrad „Brigadier“ für bestimmte Führungspositionen ein und legt das Inkrafttreten auf den 1. August 2004 fest.
Bundesministerium für Landesverteidigung7/6/2004XXII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 aktualisiert die Regelungen zu militärischen Dienstgraden: Sie korrigiert die Zitierung in der Promulgationsklausel, führt den Dienstgrad „Brigadier“ für bestimmte Führungspositionen ein und legt das Inkrafttreten auf den 1. August 2004 fest.

Schwerpunkte

  • Die Zitierung in der Promulgationsklausel wird von "BGBl. I Nr. 119/2002" auf "BGBl. I Nr. 130/2003" geändert, um die aktuelle Rechtsgrundlage zu berücksichtigen.
  • Der neue Dienstgrad „Brigadier“ wird für sieben festgelegte Leitungspositionen im Bundesministerium für Landesverteidigung eingeführt.
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