Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/6/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt dem Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, den Lehrgang „Logistikmanagement“ als universitären Lehrgang zu kennzeichnen und verleiht den Lehrgangsleitern das Recht, den Absolventen die Titel „Akademischer Logistikmanager“ bzw. „Akademische Logistikmanagerin“ zu geben. Sie gilt vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich in Wien darf den Lehrgang „Logistikmanagement“ als „Lehrgang universitären Charakters“ bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs kann den Absolventinnen und Absolventen die Titel „Akademische Logistikmanagerin“ bzw. „Akademischer Logistikmanager“ verleihen.
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