Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die Rechnungsstellungspflicht für Kleinunternehmer auf, die überwiegend Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 8 und Z 9 lit. c UStG erzielen, und gilt für Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003.Bundesministerium für Finanzen7/9/2004XXII
Steuerwesen
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die Rechnungsstellungspflicht für Kleinunternehmer auf, die überwiegend Umsätze nach § 6 Abs. 1 Z 8 und Z 9 lit. c UStG erzielen, und gilt für Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003.Schwerpunkte
- Unternehmer, die überwiegend die in § 6 Abs. 1 Z 8 und Z 9 lit. c genannten Umsätze erzielen, müssen für diese Umsätze keine Rechnungen mehr ausstellen.
- Die Verordnung gilt für alle betroffenen Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt oder entstanden sind.
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