Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der DIALOGICA – Europa‑Akademie Wien, den Lehrgang „Europa‑Assistent/in“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel „Akademische(r) Europa‑Assistent(in)“. Gültig vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/12/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der DIALOGICA – Europa‑Akademie Wien, den Lehrgang „Europa‑Assistent/in“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel „Akademische(r) Europa‑Assistent(in)“. Gültig vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die DIALOGICA – Europa‑Akademie Wien darf den Lehrgang „Europa‑Assistent/in“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs kann den Absolvent*innen die Titel „Akademische Europa‑Assistentin“ bzw. „Akademischer Europa‑Assistent“ verleihen.
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