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Verordnung zur Vergabe der Titel „Akademischer Europa‑Assistent/in“
Verordnung vom 12.07.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der DIALOGICA – Europa‑Akademie Wien, den Lehrgang „Europa‑Assistent/in“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel „Akademische(r) Europa‑Assistent(in)“. Gültig vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/12/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der DIALOGICA – Europa‑Akademie Wien, den Lehrgang „Europa‑Assistent/in“ als Lehrgang universitären Charakters zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen die Titel „Akademische(r) Europa‑Assistent(in)“. Gültig vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die DIALOGICA – Europa‑Akademie Wien darf den Lehrgang „Europa‑Assistent/in“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die wissenschaftliche Leitung des Lehrgangs kann den Absolvent*innen die Titel „Akademische Europa‑Assistentin“ bzw. „Akademischer Europa‑Assistent“ verleihen.
Dokumente (PDFs)
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