Bundesministerium für Finanzen7/12/2004XXII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses im Jahr 2004 auf 4,23 % fest.Schwerpunkte
- Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses wird auf 4,23 % festgelegt.
- Der festgelegte Zinssatz gilt für alle Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2004 beginnen.
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