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Zinssatz für Eigenkapitalzuwachs 2004 (4,23 %) Verordnung vom 7/12/2004
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Bundesministerium für Finanzen7/12/2004XXII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses im Jahr 2004 auf 4,23 % fest.

Schwerpunkte

  • Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses wird auf 4,23 % festgelegt.
  • Der festgelegte Zinssatz gilt für alle Wirtschaftsjahre, die im Jahr 2004 beginnen.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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