Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/15/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 287/2004 ändert die Prüfungsordnung für Leibeserzieher und Sportlehrer, indem sie zahlreiche neue Anlagen einführt, die praktische und mündliche Prüfungsinhalte für verschiedene Fachrichtungen festlegen. Sie ergänzt einen Lauftest und definiert Sicherheits‑ sowie Rettungsanforderungen. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2004.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt § 18 um Absatz 6, der zahlreiche neue Anlagen (A.1‑A.8, B.2‑B.5, C.2‑C.26) einführt, die die Inhalte der Eignungs‑, Abschluss‑ und Befähigungsprüfungen für alle sportbezogenen Lehrgänge festlegen.
- In Anlage A.1 wird für die sportlehrer‑Lehrgänge ein Lauftest ergänzt: 3 000 m für Männer (max. 13 Minuten) und 2 000 m für Frauen (max. 12 Minuten).
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