Verordnung zur verpflichtenden Meldung von Studierenden‑ und Personaldaten an Fachhochschulen (BiDokVFH) Verordnung vom 1/19/2004
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/19/2004XXII
Bildung
Statistik
Datenschutz
Zusammenfassung
Die BiDokVFH regelt, dass Fachhochschulen dem Bundesministerium regelmäßig detaillierte Daten zu Studierenden und Personal melden müssen, inklusive Prüfungen von Sozialversicherungsnummern und Ersatzkennzeichnungen für fehlende Nummern.Schwerpunkte
- Fachhochschulen müssen zweimal jährlich (15. April und 15. November) die Studierendendaten an das Bundesministerium melden.
- Vor der Weitergabe ist die Sozialversicherungsnummer jedes Studierenden auf Gültigkeit zu prüfen.
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