<!--[-->Verordnung zur verpflichtenden Meldung von Studierenden‑ und Personaldaten an Fachhochschulen (BiDokVFH)<!--]-->
Verordnung zur verpflichtenden Meldung von Studierenden‑ und Personaldaten an Fachhochschulen (BiDokVFH) Verordnung vom 1/19/2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/19/2004XXII
Bildung
Statistik
Datenschutz

Zusammenfassung

Die BiDokVFH regelt, dass Fachhochschulen dem Bundesministerium regelmäßig detaillierte Daten zu Studierenden und Personal melden müssen, inklusive Prüfungen von Sozialversicherungsnummern und Ersatzkennzeichnungen für fehlende Nummern.

Schwerpunkte

  • Fachhochschulen müssen zweimal jährlich (15. April und 15. November) die Studierendendaten an das Bundesministerium melden.
  • Vor der Weitergabe ist die Sozialversicherungsnummer jedes Studierenden auf Gültigkeit zu prüfen.
Dokumente (PDFs)
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