Verordnung zur verpflichtenden Meldung von Studierenden‑ und Personaldaten an Fachhochschulen (BiDokVFH)
Verordnung vom 19.01.2004Zusammenfassung
Die BiDokVFH regelt, dass Fachhochschulen dem Bundesministerium regelmäßig detaillierte Daten zu Studierenden und Personal melden müssen, inklusive Prüfungen von Sozialversicherungsnummern und Ersatzkennzeichnungen für fehlende Nummern.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/19/2004XXII
Bildung
Statistik
Datenschutz
Zusammenfassung
Die BiDokVFH regelt, dass Fachhochschulen dem Bundesministerium regelmäßig detaillierte Daten zu Studierenden und Personal melden müssen, inklusive Prüfungen von Sozialversicherungsnummern und Ersatzkennzeichnungen für fehlende Nummern.Schwerpunkte
- Fachhochschulen müssen zweimal jährlich (15. April und 15. November) die Studierendendaten an das Bundesministerium melden.
- Vor der Weitergabe ist die Sozialversicherungsnummer jedes Studierenden auf Gültigkeit zu prüfen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.