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Verordnung zur Vergabe von Titeln für Pflegemanagement‑Lehrgang
Verordnung vom 20.07.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 erlaubt einem privaten Verein, einen Pflegemanagement‑Lehrgang als universitären Kurs zu kennzeichnen und verleiht den Absolvent*innen akademische Leitertitel. Sie gilt vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/20/2004XXII
Bildung
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2004 erlaubt einem privaten Verein, einen Pflegemanagement‑Lehrgang als universitären Kurs zu kennzeichnen und verleiht den Absolvent*innen akademische Leitertitel. Sie gilt vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Der Verein für Bildungsinnovationen im Gesundheitswesen, Graz, darf den Lehrgang "Führungsaufgaben (Pflegemanagement) in Einrichtungen des Gesundheits‑ und Sozialwesens" als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs kann den Absolvent*innen die Titel "Akademische Leiterin des Pflegedienstes" bzw. "Akademischer Leiter des Pflegedienstes" verleihen.
Dokumente (PDFs)
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