Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 erlaubt einem privaten Verein, einen Pflegemanagement‑Lehrgang als universitären Kurs zu kennzeichnen und verleiht den Absolvent*innen akademische Leitertitel. Sie gilt vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/20/2004XXII
Bildung
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 erlaubt einem privaten Verein, einen Pflegemanagement‑Lehrgang als universitären Kurs zu kennzeichnen und verleiht den Absolvent*innen akademische Leitertitel. Sie gilt vom 1. August 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Der Verein für Bildungsinnovationen im Gesundheitswesen, Graz, darf den Lehrgang "Führungsaufgaben (Pflegemanagement) in Einrichtungen des Gesundheits‑ und Sozialwesens" als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
- Der wissenschaftliche Leiter des Lehrgangs kann den Absolvent*innen die Titel "Akademische Leiterin des Pflegedienstes" bzw. "Akademischer Leiter des Pflegedienstes" verleihen.
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