Anerkennung des Lehrgangs für orale Implantologie als universitäres Programm und Verleihung des Grades MDSc
Verordnung vom 21.07.2004Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Akademie für orale Implantologie in Wien, ihren Lehrgang als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen den akademischen Grad Master of Dental Science (MDSc). Die Regelung gilt vom 1. September 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/21/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt der Akademie für orale Implantologie in Wien, ihren Lehrgang als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen und verleiht den Absolvent*innen den akademischen Grad Master of Dental Science (MDSc). Die Regelung gilt vom 1. September 2004 bis zum 31. Dezember 2010.Schwerpunkte
- Die Akademie für orale Implantologie, Wien, darf den Lehrgang für orale Implantologie offiziell als „Lehrgang universitären Charakters“ bezeichnen.
- Der wissenschaftliche Leiter bzw. die wissenschaftliche Leiterin des Lehrgangs kann den Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Dental Science" (MDSc) verleihen.
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