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Tiermehl‑Gesetz‑Anpassungsverordnung 2004 – Verbot von Tiernebenprodukten im Futtermittel Verordnung vom 7/21/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/21/2004XXII
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung stärkt den Schutz vor BSE‑Risiken, indem sie die Verwendung bestimmter tierischer Nebenprodukte in Futtermitteln verbietet und Meldepflichten für Unternehmen einführt. Sie trat am 1. Mai 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass die Verwendung von tierischen Proteinen und Nebenprodukten in Futtermitteln für Nutztiere stark eingeschränkt oder verboten wird, um das Risiko von TSE zu reduzieren.
  • Es werden klare Definitionen für „Futtermittel“ und „Düngemittel“ eingeführt, die sich an den jeweiligen Fachgesetzen orientieren.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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