Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wann Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit oder nur teilweise entlastet werden dürfen. Sie definiert Missbrauchskriterien und regelt die Anrechnung ausländischer Steuern, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.Bundesministerium für Finanzen7/21/2004XXII
Finanzen
Steuerwesen
Unternehmensbesteuerung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wann Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit oder nur teilweise entlastet werden dürfen. Sie definiert Missbrauchskriterien und regelt die Anrechnung ausländischer Steuern, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.Schwerpunkte
- Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen sind nur dann steuerfrei, wenn kein Missbrauch vorliegt und nicht alle in § 10 Abs. 4 KStG genannten Gründe gleichzeitig erfüllt sind.
- Der Unternehmensschwerpunkt einer ausländischen Gesellschaft wird anhand des Einsatzes von Kapital und Arbeitskräften sowie der erzielten Wertschöpfung beurteilt, unabhängig davon, ob die Tätigkeit als Gewerbe oder Vermögensverwaltung gilt.
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