Erweiterung der Gleichsetzungsgebiete für Studienorte (Verordnung 296/2004)
Verordnung vom 21.07.2004Zusammenfassung
Die Verordnung 296/2004 erweitert die Liste der Gemeinden, die wegen ihrer guten Verkehrslage dem jeweiligen Studienort gleichgesetzt werden, und legt fest, dass diese Regelungen ab dem Studienjahr 2004/05 gelten.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/21/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 296/2004 erweitert die Liste der Gemeinden, die wegen ihrer guten Verkehrslage dem jeweiligen Studienort gleichgesetzt werden, und legt fest, dass diese Regelungen ab dem Studienjahr 2004/05 gelten.Schwerpunkte
- Neue Gleichsetzungsgebiete für sieben Studienorte werden definiert, damit Studierende aus den genannten Gemeinden als heimisch gelten.
- Der bisherige Paragraph 36 wird umbenannt zu § 43, um die neue Nummerierung zu ermöglichen.
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