<!--[-->Kontrolle von Invertzucker und Sirupen in der Alkohol‑ und Hefeindustrie<!--]-->
Kontrolle von Invertzucker und Sirupen in der Alkohol‑ und Hefeindustrie
Verordnung vom 21.07.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Unternehmen, die Invertzucker oder Sirup in der Alkohol‑, Rum‑, Hefe‑ und Brotaufstrichsirup‑Industrie einsetzen, bei der AMA eine Zulassung beantragen und einer umfangreichen Aufsicht unterliegen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/21/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Unternehmen, die Invertzucker oder Sirup in der Alkohol‑, Rum‑, Hefe‑ und Brotaufstrichsirup‑Industrie einsetzen, bei der AMA eine Zulassung beantragen und einer umfangreichen Aufsicht unterliegen.

Schwerpunkte

  • Unternehmen, die Invertzucker oder Sirup für Alkohol, Rum, Hefe, Brotaufstrichsirup oder Rinse appelstroop verwenden, müssen bei der AMA eine Zulassung beantragen.
  • Die Zulassung verlangt Nachweise wie Firmenbuchauszug, Gewerbeberechtigung, Buchführung und jährliche Inventuren.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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