Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel
Verordnung vom 15.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Ausbildungsstandards für den dreijährigen Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel fest, definiert das Berufsprofil mit 15 Tätigkeitsbereichen und tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/15/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Ausbildungsstandards für den dreijährigen Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel fest, definiert das Berufsprofil mit 15 Tätigkeitsbereichen und tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Pressegroßhandel wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Ausbildung vermittelt 15 zentrale Tätigkeiten, darunter Warenbeschaffung, Logistik, Kundenbetreuung, Buchführung und den Umgang mit EDV‑Systemen.
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