Verpflichtende Datenmeldung von Universitäten für Bildungsstatistik (BidokVUni)
Verordnung vom 19.01.2004Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle österreichischen Universitäten und die Donau‑Universität Krems regelmäßig Personal‑ und Raumdaten an das Bundesministerium melden müssen, um eine einheitliche Bildungsstatistik zu ermöglichen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/19/2004XXII
Statistik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle österreichischen Universitäten und die Donau‑Universität Krems regelmäßig Personal‑ und Raumdaten an das Bundesministerium melden müssen, um eine einheitliche Bildungsstatistik zu ermöglichen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Universitäten sowie die Donau‑Universität Krems.
- Universitäten müssen zweimal jährlich (15. April, 15. Oktober) innerhalb von zwei Wochen Personal‑daten nach einem festgelegten Datenformat melden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.