Verpflichtende Datenmeldung von Universitäten für Bildungsstatistik (BidokVUni) Verordnung vom 1/19/2004
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur1/19/2004XXII
Statistik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass alle österreichischen Universitäten und die Donau‑Universität Krems regelmäßig Personal‑ und Raumdaten an das Bundesministerium melden müssen, um eine einheitliche Bildungsstatistik zu ermöglichen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Universitäten sowie die Donau‑Universität Krems.
- Universitäten müssen zweimal jährlich (15. April, 15. Oktober) innerhalb von zwei Wochen Personal‑daten nach einem festgelegten Datenformat melden.
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