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Verordnung zur Bezeichnung von Lehrgängen und Vergabe des MSc in integrativen Gesundheitswissenschaften
Verordnung vom 22.07.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Interuniversitären Arbeitsgemeinschaft für integrative Gesundheitsförderung in Graz, ihre drei Lehrgänge im Bereich ergänzender, psychosozialer und integrierter Gesundheitswissenschaften als Lehrgänge universitären Charakters zu bezeichnen und den Abschluss MSc zu verleihen. Gültig vom 1. September 2004 bis zum 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/22/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt der Interuniversitären Arbeitsgemeinschaft für integrative Gesundheitsförderung in Graz, ihre drei Lehrgänge im Bereich ergänzender, psychosozialer und integrierter Gesundheitswissenschaften als Lehrgänge universitären Charakters zu bezeichnen und den Abschluss MSc zu verleihen. Gültig vom 1. September 2004 bis zum 31. Dezember 2010.

Schwerpunkte

  • Die Arbeitsgemeinschaft darf den zweisemestrigen Lehrgang „complementary, psychosocial and integrated Health Sciences“ als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
  • Die Arbeitsgemeinschaft darf den viersemestrigen Lehrgang im gleichen Fachgebiet ebenfalls als Lehrgang universitären Charakters bezeichnen.
Dokumente (PDFs)
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