Aufhebung der Delegierung von Bundesbetreuungsaufgaben an Landeshauptmänner (2004)
Verordnung vom 22.07.2004Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 hebt die Delegation von Bundesbetreuungsaufgaben an die Landeshauptmänner von Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Wien und Burgenland auf und lässt diese Aufgaben wieder beim Bund liegen.Bundesministerium für Inneres7/22/2004XXII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2004 hebt die Delegation von Bundesbetreuungsaufgaben an die Landeshauptmänner von Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Wien und Burgenland auf und lässt diese Aufgaben wieder beim Bund liegen.Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die früheren Regelungen auf, die Aufgaben der Bundesbetreuung an die Landeshauptmänner von Kärnten, Tirol, Vorarlberg, Wien und Burgenland delegierten.
- Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. April 2004 in Kraft, sodass ab diesem Datum die betreffenden Aufgaben wieder beim Bund liegen.
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