<!--[-->Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung – Ausnahmen für Glücksspiel und Wetterdienste<!--]-->
Änderung der Arbeitsruhegesetz‑Verordnung – Ausnahmen für Glücksspiel und Wetterdienste
Verordnung vom 23.07.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Arbeitsruhe‑Verordnung um zwei neue Ausnahmen: einer für Glücksspiel‑Ausspielungen und einer für den Betrieb von Wetterdiensten, damit diese an Wochenenden und Feiertagen tätig sein dürfen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit7/23/2004XXII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Arbeitsruhe‑Verordnung um zwei neue Ausnahmen: einer für Glücksspiel‑Ausspielungen und einer für den Betrieb von Wetterdiensten, damit diese an Wochenenden und Feiertagen tätig sein dürfen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft eine neue Ausnahme (Z 11) für alle Tätigkeiten, die für den Betrieb von Glücksspielen (Lotto, Toto, Zusatzspiele, Sofortlotterien, Klassen‑ und Zahlen‑Lotterie, Nummern‑Lotterien, elektronische Lotterien, Bingo, Keno) notwendig sind, sodass diese auch an Wochenenden und Feiertagen durchgeführt werden dürfen.
  • Die Verordnung fügt eine weitere Ausnahme (Z 27) für den Betrieb eines Wetterdienstes ein, wobei die Beschaffung, Verarbeitung, Analyse und Freigabe von Wetter‑ und Umweltdaten als unbedingt erforderlich gelten und somit von der Wochenend‑ und Feiertagsruhe ausgenommen sind.
Dokumente (PDFs)
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Bartenstein Martin, Dr.

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