Registerstellenverordnung – Technische Durchführung des Emissionshandelsregisters
Verordnung vom 26.07.2004Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt dem Umweltbundesamt GmbH die technische Durchführung und Führung des nationalen Emissionshandelsregisters und erlaubt die Einbindung einer unterstützenden Registerservicestelle.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/26/2004XXII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt dem Umweltbundesamt GmbH die technische Durchführung und Führung des nationalen Emissionshandelsregisters und erlaubt die Einbindung einer unterstützenden Registerservicestelle.Schwerpunkte
- Das Umweltbundesamt GmbH wird mit der technischen Durchführung des Emissionshandelsregisters und der Führung des nationalen Registers betraut.
- Zur Unterstützung kann das Umweltbundesamt eine geeignete Registerservicestelle beauftragen.
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