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Registerstellenverordnung – Technische Durchführung des Emissionshandelsregisters
Verordnung vom 26.07.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt dem Umweltbundesamt GmbH die technische Durchführung und Führung des nationalen Emissionshandelsregisters und erlaubt die Einbindung einer unterstützenden Registerservicestelle.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/26/2004XXII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt dem Umweltbundesamt GmbH die technische Durchführung und Führung des nationalen Emissionshandelsregisters und erlaubt die Einbindung einer unterstützenden Registerservicestelle.

Schwerpunkte

  • Das Umweltbundesamt GmbH wird mit der technischen Durchführung des Emissionshandelsregisters und der Führung des nationalen Registers betraut.
  • Zur Unterstützung kann das Umweltbundesamt eine geeignete Registerservicestelle beauftragen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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