<!--[-->BMSG‑Grundausbildungsverordnung 2004 – verpflichtende Basisausbildung für Bundesbedienstete<!--]-->
BMSG‑Grundausbildungsverordnung 2004 – verpflichtende Basisausbildung für Bundesbedienstete
Verordnung vom 19.01.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass alle Bediensteten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit eine einheitliche Grundausbildung absolvieren müssen, definiert deren Inhalte, Mindestdauer und die Erstellung eines persönlichen Ausbildungsplans. Sie trat am 1. Januar 2004 in Kraft.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz1/19/2004XXII
Bildung
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass alle Bediensteten des Bundesministeriums für soziale Sicherheit eine einheitliche Grundausbildung absolvieren müssen, definiert deren Inhalte, Mindestdauer und die Erstellung eines persönlichen Ausbildungsplans. Sie trat am 1. Januar 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Mitarbeitenden des Ressorts, die nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder dienstvertraglichen Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind.
  • Ausgenommen von der Regelung sind Mitarbeitende im Bibliotheks‑, Informations‑ und Dokumentationsdienst.
Dokumente (PDFs)
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Haupt Herbert, Mag.

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