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Verordnung zur Gewährung von Studienbeihilfe an behinderte Studierende
Verordnung vom 26.07.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die Studienbeihilfe für stark behinderte Studierende und gewährt zusätzliche monatliche Zuschläge von 160 € bzw. 420 €, gültig ab dem 1. September 2004.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/26/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die Studienbeihilfe für stark behinderte Studierende und gewährt zusätzliche monatliche Zuschläge von 160 € bzw. 420 €, gültig ab dem 1. September 2004.

Schwerpunkte

  • Für Studierende mit bestimmten schweren Erkrankungen (bösartige Tumoren, Leukämie, Morbus Hodgkin, Cerebralparese) oder einer Beinprothese wird die Anspruchsdauer um ein Semester pro Studienabschnitt verlängert.
  • Für blind, hochgradig sehbehinderte, Rollstuhlabhängige, gehörlose, schwerhörige, cochlea‑implantattragende, dialysepflichtige oder an zystischer Fibrose leidende Studierende wird die Anspruchsdauer um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit pro Abschnitt verlängert; bei nicht ganzzahligen Semestern wird auf das nächste ganze Semester aufgerundet.
Dokumente (PDFs)
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Gehrer Elisabeth

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