Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die Studienbeihilfe für stark behinderte Studierende und gewährt zusätzliche monatliche Zuschläge von 160 € bzw. 420 €, gültig ab dem 1. September 2004.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/26/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert die Studienbeihilfe für stark behinderte Studierende und gewährt zusätzliche monatliche Zuschläge von 160 € bzw. 420 €, gültig ab dem 1. September 2004.Schwerpunkte
- Für Studierende mit bestimmten schweren Erkrankungen (bösartige Tumoren, Leukämie, Morbus Hodgkin, Cerebralparese) oder einer Beinprothese wird die Anspruchsdauer um ein Semester pro Studienabschnitt verlängert.
- Für blind, hochgradig sehbehinderte, Rollstuhlabhängige, gehörlose, schwerhörige, cochlea‑implantattragende, dialysepflichtige oder an zystischer Fibrose leidende Studierende wird die Anspruchsdauer um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit pro Abschnitt verlängert; bei nicht ganzzahligen Semestern wird auf das nächste ganze Semester aufgerundet.
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