Verordnung über das Doktoratsstudium für FH‑Absolventen technischer Fachrichtungen
Verordnung vom 27.07.2004Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Absolventinnen und Absolventen ausgewählter technischer Fachhochschul‑Diplomstudiengänge die Zulassung zu einem um zwei Semester verlängerten Doktoratsstudium. Sie legt fest, welche Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächer zu absolvieren sind, und trat am 1. September 2004 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur7/27/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Absolventinnen und Absolventen ausgewählter technischer Fachhochschul‑Diplomstudiengänge die Zulassung zu einem um zwei Semester verlängerten Doktoratsstudium. Sie legt fest, welche Grundlagen‑, Ergänzungs‑ und Vertiefungsfächer zu absolvieren sind, und trat am 1. September 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Absolventinnen und Absolventen der aufgeführten Fachhochschul‑Diplomstudiengänge erhalten das Recht, zu einem um zwei Semester verlängerten Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften zugelassen zu werden.
- Das erweiterte Doktoratsstudium umfasst insgesamt 44 Semesterstunden, aufgeteilt in 24 Stunden Grundlagenfächer, 10 Stunden fachspezifische Ergänzungsfächer und 10 Stunden Vertiefungsfächer.
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