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Änderung der Schülerheimbeiträge für höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Verordnung vom 02.08.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung 316/2004 erhöht den Betrag eines Beitrags­punkts für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen auf 1.070 Euro und tritt am 1. September 2004 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/2/2004XXII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 316/2004 erhöht den Betrag eines Beitrags­punkts für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen auf 1.070 Euro und tritt am 1. September 2004 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Höhe eines Beitrags­punkts wird auf 1.070 Euro festgelegt.
  • Die geänderte Beitragssatzung gilt für alle höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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