Änderung der Schülerheimbeiträge für höhere land‑ und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Verordnung vom 02.08.2004Zusammenfassung
Die Verordnung 316/2004 erhöht den Betrag eines Beitragspunkts für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen auf 1.070 Euro und tritt am 1. September 2004 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/2/2004XXII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 316/2004 erhöht den Betrag eines Beitragspunkts für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen auf 1.070 Euro und tritt am 1. September 2004 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Höhe eines Beitragspunkts wird auf 1.070 Euro festgelegt.
- Die geänderte Beitragssatzung gilt für alle höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten.
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