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Anerkennung ausländischer Psychologenqualifikationen – Gleichwertigkeitsprüfung und Ausgleichsmaßnahmen Verordnung vom 8/2/2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/2/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie ausländische Psycholog*innen ihre Qualifikation in Österreich anerkennen lassen können. Sie legt ein Prüfverfahren fest und definiert Ausgleichsmaßnahmen bei fehlender Gleichwertigkeit.

Schwerpunkte

  • Die Bundesministerin prüft, ob die in einem anderen EWR‑Staat erworbene Qualifikation als gleichwertig zu einer österreichischen Psychologenqualifikation gilt.
  • Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung muss beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingereicht werden und muss Nachweise über Staatsangehörigkeit, Studienabschluss, Diplom, Berufserfahrung und Berufsbild enthalten.
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Rauch-Kallat Maria

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