Anerkennung ausländischer Psychologenqualifikationen – Gleichwertigkeitsprüfung und Ausgleichsmaßnahmen
Verordnung vom 02.08.2004Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie ausländische Psycholog*innen ihre Qualifikation in Österreich anerkennen lassen können. Sie legt ein Prüfverfahren fest und definiert Ausgleichsmaßnahmen bei fehlender Gleichwertigkeit.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/2/2004XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie ausländische Psycholog*innen ihre Qualifikation in Österreich anerkennen lassen können. Sie legt ein Prüfverfahren fest und definiert Ausgleichsmaßnahmen bei fehlender Gleichwertigkeit.Schwerpunkte
- Die Bundesministerin prüft, ob die in einem anderen EWR‑Staat erworbene Qualifikation als gleichwertig zu einer österreichischen Psychologenqualifikation gilt.
- Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung muss beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingereicht werden und muss Nachweise über Staatsangehörigkeit, Studienabschluss, Diplom, Berufserfahrung und Berufsbild enthalten.
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