<!--[-->Änderung der EWR‑Psychotherapieverordnung – Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Psychotherapeuten<!--]-->
Änderung der EWR‑Psychotherapieverordnung – Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Psychotherapeuten
Verordnung vom 02.08.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass Psychotherapeuten aus dem EWR oder der Schweiz ihre im Ausland erworbene Qualifikation von der Bundesministerin prüfen lassen müssen. Bei festgestellten Unterschieden können Ausgleichsmaßnahmen wie Prüfungen oder Anpassungslehrgänge angeordnet werden, bevor sie in Österreich tätig werden dürfen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/2/2004XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass Psychotherapeuten aus dem EWR oder der Schweiz ihre im Ausland erworbene Qualifikation von der Bundesministerin prüfen lassen müssen. Bei festgestellten Unterschieden können Ausgleichsmaßnahmen wie Prüfungen oder Anpassungslehrgänge angeordnet werden, bevor sie in Österreich tätig werden dürfen.

Schwerpunkte

  • Personen aus dem EWR oder der Schweiz, die als Psychotherapeut in Österreich arbeiten wollen, müssen ihre im Ausland erworbene Qualifikation von der Bundesministerin prüfen lassen.
  • Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen einzureichen.
Dokumente (PDFs)
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Rauch-Kallat Maria

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