Änderung der Lebensmittelhygieneverordnung – Ausnahmeregelungen für den Seeweg‑Transport von Ölen und Fetten Verordnung vom 8/3/2004
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/3/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. August 2004 ändert die Lebensmittelhygieneverordnung, indem sie festlegt, dass für den Seeweg‑Transport von Ölen und Fetten die EU‑Ausnahmeregelungen der Richtlinie 96/3/EG (in ihrer Fassung 2004/4/EG) gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt im Anhang Abschnitt IV Punkt 2 lit. b den dritten Satz durch einen neuen Wortlaut, der die EU‑Ausnahmeregelungen für den Seetransport von Ölen und Fetten einführt.
- Für die Beförderung von Ölen und Fetten als Massengut auf dem Seeweg gelten nun die Ausnahmeregelungen der Richtlinie 96/3/EG in ihrer späteren Fassung (Richtlinie 2004/4/EG).
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