<!--[-->Änderung der Lebensmittelhygieneverordnung – Ausnahmeregelungen für den Seeweg‑Transport von Ölen und Fetten<!--]-->
Änderung der Lebensmittelhygieneverordnung – Ausnahmeregelungen für den Seeweg‑Transport von Ölen und Fetten
Verordnung vom 03.08.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. August 2004 ändert die Lebensmittelhygieneverordnung, indem sie festlegt, dass für den Seeweg‑Transport von Ölen und Fetten die EU‑Ausnahmeregelungen der Richtlinie 96/3/EG (in ihrer Fassung 2004/4/EG) gelten.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/3/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. August 2004 ändert die Lebensmittelhygieneverordnung, indem sie festlegt, dass für den Seeweg‑Transport von Ölen und Fetten die EU‑Ausnahmeregelungen der Richtlinie 96/3/EG (in ihrer Fassung 2004/4/EG) gelten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ersetzt im Anhang Abschnitt IV Punkt 2 lit. b den dritten Satz durch einen neuen Wortlaut, der die EU‑Ausnahmeregelungen für den Seetransport von Ölen und Fetten einführt.
  • Für die Beförderung von Ölen und Fetten als Massengut auf dem Seeweg gelten nun die Ausnahmeregelungen der Richtlinie 96/3/EG in ihrer späteren Fassung (Richtlinie 2004/4/EG).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria © Parlamentsdirektion

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.