<!--[-->Änderung der Lebensmittelhygieneverordnung – Ausnahmeregelungen für den Seeweg‑Transport von Ölen und Fetten<!--]-->
Änderung der Lebensmittelhygieneverordnung – Ausnahmeregelungen für den Seeweg‑Transport von Ölen und Fetten Verordnung vom 8/3/2004
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/3/2004XXII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. August 2004 ändert die Lebensmittelhygieneverordnung, indem sie festlegt, dass für den Seeweg‑Transport von Ölen und Fetten die EU‑Ausnahmeregelungen der Richtlinie 96/3/EG (in ihrer Fassung 2004/4/EG) gelten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ersetzt im Anhang Abschnitt IV Punkt 2 lit. b den dritten Satz durch einen neuen Wortlaut, der die EU‑Ausnahmeregelungen für den Seetransport von Ölen und Fetten einführt.
  • Für die Beförderung von Ölen und Fetten als Massengut auf dem Seeweg gelten nun die Ausnahmeregelungen der Richtlinie 96/3/EG in ihrer späteren Fassung (Richtlinie 2004/4/EG).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch-Kallat Maria

Rauch-Kallat Maria

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.