Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit1/19/2004XXII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie Mitarbeitende der Arbeitsinspektionen in Österreich grundlegend ausgebildet werden – von Erstorientierung bis Fachausbildung – und definiert Inhalte, Lernformen, Mindestzeiten und Prüfungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten der Verwendungsgruppen A1‑A5 (oder gleichwertige Gruppen) in den Arbeitsinspektionen, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Grundausbildung verpflichtet sind.
- Die Grundausbildung besteht aus vier Abschnitten: Erstorientierung, Praktische Ausbildung, Allgemeine Ausbildung und Fachliche Ausbildung.
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