Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für schwere Lastkraftwagen auf bestimmten Tiroler Autobahnstrecken fest, das am 6. August und 13. August 2004 gilt, und definiert zahlreiche Ausnahmen für lebenswichtige Lieferungen und spezielle Transportarten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/4/2004XXII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für schwere Lastkraftwagen auf bestimmten Tiroler Autobahnstrecken fest, das am 6. August und 13. August 2004 gilt, und definiert zahlreiche Ausnahmen für lebenswichtige Lieferungen und spezielle Transportarten.Schwerpunkte
- Ein temporäres Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t und LKW‑Kombinationen mit Anhängern über 7,5 t gilt am 6. August 2004 von 19 Uhr bis 22 Uhr und am 13. August 2004 von 16 Uhr bis 22 Uhr auf der Inntal‑Autobahn A 12 (bis Imst) sowie auf der Brenner‑Autobahn A 13 (bis Innsbruck Süd), sofern das Ziel Italien ist.
- Ausgenommen vom Fahrverbot sind Transporte von Schlacht‑ und Stechvieh, leicht verderblichen Lebensmitteln, periodischen Druckwerken, Tankstellenbelieferungen, Abschlepp‑ und Pannenhilfe, Katastrophen‑ und medizinischer Versorgung, Einsätzen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Feuerwehr, Müllabfuhr, Bundesheer‑ oder ausländischen Truppen sowie Hilfstransporte anerkannter Organisationen.
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