Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz Verordnung vom 8/12/2004
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz8/12/2004XXII
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