Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur8/13/2004XXII
Bildung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass für das Studienjahr 2003/2004 insgesamt rund 5 Millionen Euro an Leistungsstipendien ausgezahlt werden. Die Mittel werden proportional zu den Absolventenzahlen der einzelnen Hochschulen verteilt und die vorherige Regelung für das Vorjahr wird aufgehoben.Schwerpunkte
- Der gesamte Finanzierungsrahmen für Leistungsstipendien im Studienjahr 2003/2004 beträgt 5 064 674,31 Euro.
- Die Mittel werden an Universitäten, Fachhochschulen und weitere Lehranstalten verteilt, wobei die Höhe der Zuweisung nach der Zahl der im Vorjahr erreichten Studienabschlüsse bzw. erwarteten Abschlüsse berechnet wird.
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