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Änderung der Grundausbildungs‑Verordnung – Wortlautkorrektur Verordnung vom 8/16/2004
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Bundesministerium für Inneres8/16/2004XXII
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Im August 2004 wurde die Verordnung über Grundausbildungen für den Exekutiv‑ und Sicherheitsdienst geändert. Der Wortlaut in § 7 Abs. 6 wird von „der Bundesminister für Inneres“ zu „die Dienstbehörde“ geändert, um die Formulierung zu vereinheitlichen.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut in § 7 Abs. 6 wird von „der Bundesminister für Inneres“ zu „die Dienstbehörde“ geändert.
  • Die Änderung basiert auf den §§ 25‑31, 144 und 275 des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes 1979.
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Strasser Ernst, Dr.

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