Bundesministerium für Inneres8/16/2004XXII
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Im August 2004 wurde die Verordnung über Grundausbildungen für den Exekutiv‑ und Sicherheitsdienst geändert. Der Wortlaut in § 7 Abs. 6 wird von „der Bundesminister für Inneres“ zu „die Dienstbehörde“ geändert, um die Formulierung zu vereinheitlichen.Schwerpunkte
- Der Wortlaut in § 7 Abs. 6 wird von „der Bundesminister für Inneres“ zu „die Dienstbehörde“ geändert.
- Die Änderung basiert auf den §§ 25‑31, 144 und 275 des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes 1979.
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