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Einheitliche Betriebsprämie für österreichische Landwirte Verordnung vom 8/26/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/26/2004XXII
Umwelt
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die einheitliche Auszahlung einer Betriebsprämie an landwirtschaftliche Betriebe, definiert die Berechnungsgrundlage, Härte‑ und Sonderfälle sowie das Antrags- und Zahlungs­verfahren bis Ende 2005.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung setzt die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in österreichisches Recht um und definiert damit den rechtlichen Rahmen für die Betriebsprämie.
  • Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung und Kontrolle der Prämienvergabe zuständig; Anträge gehen an die örtliche Landwirtschaftskammer.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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