Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/26/2004XXII
Umwelt
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die einheitliche Auszahlung einer Betriebsprämie an landwirtschaftliche Betriebe, definiert die Berechnungsgrundlage, Härte‑ und Sonderfälle sowie das Antrags- und Zahlungsverfahren bis Ende 2005.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in österreichisches Recht um und definiert damit den rechtlichen Rahmen für die Betriebsprämie.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Durchführung und Kontrolle der Prämienvergabe zuständig; Anträge gehen an die örtliche Landwirtschaftskammer.
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