<!--[-->Änderung der Verordnung über die private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten<!--]-->
Änderung der Verordnung über die private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten Verordnung vom 8/26/2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/26/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung über private Lagerhaltung von lagerfähigen Käsesorten wird geändert: Begriffe werden aktualisiert, neue Qualitätskriterien eingeführt und detaillierte Aufzeichnungs‑ und Meldepflichten für Vertragsnehmer festgelegt.

Schwerpunkte

  • Der Verweis auf die frühere EG‑Verordnung (EWG) 508/71 wird durch den aktuellen Verweis auf EG 1255/1999 ersetzt, um die EU‑Rechtsgrundlage zu aktualisieren.
  • Der Ausdruck „Lagerhalter“ wird durch „Vertragsnehmer“ ersetzt, um die Vertragspartei klarer zu benennen.
Dokumente (PDFs)
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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