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Übertragung von Personalaufgaben auf die Buchhaltungsagentur
Verordnung vom 27.08.2004

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt Personalaufgaben des Bundes auf die Buchhaltungsagentur und erklärt diese zu einem anweisenden Organ. Die Regelung gilt ab dem 1. September 2004.
Bundesministerium für Finanzen8/27/2004XXII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt Personalaufgaben des Bundes auf die Buchhaltungsagentur und erklärt diese zu einem anweisenden Organ. Die Regelung gilt ab dem 1. September 2004.

Schwerpunkte

  • Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Personalamt stehen, werden auf die Buchhaltungsagentur des Bundes übertragen.
  • Die Buchhaltungsagentur wird als anweisendes Organ im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes benannt.
Dokumente (PDFs)
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