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Übertragung von Personalaufgaben auf die Buchhaltungsagentur Verordnung vom 8/27/2004
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Bundesministerium für Finanzen8/27/2004XXII
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt Personalaufgaben des Bundes auf die Buchhaltungsagentur und erklärt diese zu einem anweisenden Organ. Die Regelung gilt ab dem 1. September 2004.

Schwerpunkte

  • Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Personalamt stehen, werden auf die Buchhaltungsagentur des Bundes übertragen.
  • Die Buchhaltungsagentur wird als anweisendes Organ im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes benannt.
Dokumente (PDFs)
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Grasser Karl-Heinz, Mag.




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